Tischtennis im Landkreis Oder-Spree (Nord)
  Sonderregelungen!
 
Tischtennis im Landkreis Oder-Spree / Nord

   Sonderregelungen

 
Zu den Regeln des DTTB und
des Brandenburger TT-Verbandes

 
1. Verzicht auf Spielerpässe.
 
2. Im Laufe der Saison können Spieler /-rinnen nachgemeldet werden.
 
3. Frauen sind, wenn Sie gemeldet sind, spielberechtigt.
 
4. Es gibt keine Altersbegrenzung.
 
5. Bei Unterbesetzung keine Strafe.
 
6. Im Extremfall darf eine Mannschaft mit 2 Akteuren antreten (JHV 1998 B 2).
 
7. Treten beide Mannschaften in Unterbesetzung an, muss ein Doppel gespielt werden.
(JHV 1998 B 3)
 
8. Wartezeit des Gastgebers: 30 Minuten (JHV 1996 B 1).
 
9. Ab der Saison 24 / 25 wird mit einheitlichen Bällen,
  der Marke " Andro Speedball 3 S +" , gespielt. ( JHV 2022 B2 )  
 
10. Ersatzspieler: Ersatz (von unten nach oben) kann nur in einer Mannschaft gespielt
werden. 3 x pro Halbserie statthaft, beim 4 x hat sich der Spieler festgespielt.
Der Ersatzspieler ist mit (E) zu kennzeichnen.
Schüler (aus unserer Schüler-Liga) dürfen in einer Herrenmannschaft 3x pro
Halbserie Ersatz spielen, wenn die Elterngenehmigung vorliegt,
beim 4. Einsatz zählt das Spiel für die Herrenmannschaft als verloren.
Der Ersatzspieler ist mit (ES) zu kennzeichnen.
 
11. Kinder/Jugendliche, die auf Bundes-, Landes- oder Bezirksebene spielen,
sind nicht als Ersatz spielberechtigt.
 
12. Ab der Saison 24 / 25 dürfen Spieler*innen, aus Vereinen mit Mannschaften
auf Landesebene, unbegrenzt Ersatz auf Landesebene spielen.
Voraussetzung : die Spieler*innen kommen aus der Mannschaft, im LOS-Nord,
mit der niedrigsten Zahl als Zusatz der betreffenden Mannschaft
des auf Landesebene spielenden Vereins.    ( JHV 2024 B1 )
 
13. Meldet sich eine Mannschaft während der laufenden Saison ab,
und nächste Saison wieder an, muss in der untersten Klasse begonnen werden.
 
14. Startgeld z. Zeit nur 30,- € pro Mannschaft und Jahr.
 
15. Das Pokalfinale wird beim Sieger der letzten Saison ausgetragen (JHV 2007 B 1).
 
16. Im Pokalwettbewerb darf ein Spieler, in einer Runde, nur in einer Mannschaft
spielen (JHV 2007 B 2).
Nimmt eine Mannschaft, in einer Pokalrunde nach erfolgter Auslosung, nicht Teil
(Ausgenommen die Straßenverhältnisse verhindern die Teilnahme oder die
Stammspieler sind alle Krank) wird diese Mannschaft mit 20,- € Strafe belegt.
(JHV 2013 B 2)
 
17. Leistungsklasse 1: Kreisliga und 1.Kreisklasse
Leistungsklasse 2: 2.Kreisklasse und 3. Kreisklasse (JHV 2013 B 1)
Die Plätze 1 und 2 in der Leistungsklasse 2- Gruppe 1 berechtigen zum Aufstieg in die
unterste Gruppe der Leistungsklasse 1 der kommenden Saison. (JHV 2013 B 1)
Die beiden Letztplatzierten der LK 1 steigen in der kommenden Saison in die 1. Gruppe der LK 2 ab,
es sei denn, in der letzten Gruppe der LK 1 sind keine 6 Spieler vorhanden.
Der Drittplazierte, in der Gruppe 2, hat in der nächsten Saison Heimrecht  
( JHV 2007 B 3 ).
Spieler /-innen, die in der 2. und 3. Kreisklasse spielen, jetzt aber in den LK 1  spielen, behalten
Ihr Startrecht.
Die Teilnehmer der Leistungsklasse, die in ihren Gruppen Platz 1 oder 2 belegen,
möchten bitte bekannt geben wenn Sie an der nächsten Gruppe nicht teilnehmen können.
Dafür ist dann der Dritt.- oder/und Viertplazierte berechtigt teilzunehmen (JHV 2013 B 1).
Jeder der vorher weiß das, Er den Termin seiner Gruppe nicht wahrnehmen kann,
sollte das sofort Torsten Prautsch mitteilen.
Es werden nur noch 2 Gruppen pro Woche und nie 2 Tage hintereinander gespielt.
Jeder der teilnehmen möchte, muss sich bis zum 31.08. des Jahres, selber
bei Torsten Prautsch telefonisch oder per E-Mail anmelden (JHV 2010 B 1).
Die Leistungsklasse ist nur für Spieler /-rinnen die in LOS-Nord gemeldet sind.
(JHV 2013 B3)
 
18. Pokalspiele: Die Termine für das Halbfinale und Finale sind festzusetzen,
Termine für die Leistungsklasse müssen sich unterordnen (JHV 2008 B 2).
 
19. Es sind bis zu 12 Mannschaften in der Liga und 1.KK zulässig.
Es sind bis zu 14 Mannschaften in der 2.KK und 3.KK zulässig.
Ab der 53. Mannschaft gibt es eine 5. Staffel (JHV 2011 B 2).

 
20. Spielverlegungen sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.
Spielverlegungen sind von der Heimmannschaft beim Staffelleiter zu beantragen.
Das Nachholspiel sollte zeitnah, muss aber im Ansetzungshalbjahr stattfinden.
Bei Spielverlegungen muss eine Frist von mind. 2 Tagen eingehalten werden
(JHV 2001 B 1).